Am Fr. 7.9. geht es in einer mündlichen Verhandlung am LG Berlin Tegel ab 9 Uhr um einen Tatbestandsberichtigungsantrag. Vereinfacht gesagt geht es dabei um die Frage der Bestechung von Wissenschaftlern im Zusammenhang mit Duogynon zu Beginn der 80er Jahre (ein ehemaliger Schering MA hatte dies behauptet) und was Bayer dazu heute sagt.

Ein Archiv hat uns nun Akteneinsicht gewährt und wir können die Akten des Duogynon Ermittlungsverfahrens (zu Beginn der 80er Jahre) nun einsehen. Dies sind ca. 80 Aktenordner.

Ein Artikel des deutschen Ärzteblattes.