Der Richter hat mehrfach das Verhalten von BAYER gerügt und eine Mediation vorgeschlagen. Außerdem gäbe es einen Unterschied zwischen Moral und Recht. Er sagte: “Ein Weltkonzern wie Bayer sollte den Dialog suchen, da kann ich sie nur ermahnen!”

Die Bayer Vertreter behaupteten im Gerichtssaal, dass alle zivilrechtlichen Verfahren in den Duogynonfällen zu Beginn der 80er Jahre gescheitert seien. Alle Zusammenhänge von Duogynon und Missbildungen seien damals widerlegt worden. ==> Auf die Frage wann, wo und welche Urteile Bayer denn meine…. keine Antwort und nervöses Schulterzucken bei den Bayer Vertretern. ==> Ungläubiges Kopfschütteln bei Medien und Betroffenen im Gerichtssaal über so viel Ahnungslosigkeit. Bayer kann bis heute keinen einzigen Fall nennen.

Sehr viele Zeitungen berichten, hier nur eine kleine Auswahl:

Bayern 5 Radiobeitrag (Link leider nicht mehr verfügbar.)

Die Wahrheit muss warten

Verjährtes Leid

Der Westen

Es ging nicht um Inhalte oder Studien, sondern rein um die Verjährungsfrage, da Bayer die Einrede der Verjährung benutzt hat.

Ich bedanke mich bei allen Freunden und Mitstreitern für die tolle Unterstützung. Die Vielzahl an Emails werde ich in den nächsten Tagen beantworten.


Rechtsanwalt Herr Heynemann:

Die Haftungsklage wurde abgewiesen. Das Landgericht ging davon aus, dass die Ansprüche verjährt seien. Immerhin stellte der Richter Dr. Matthiessen fest, dass der Treuwidrigkeitseinwand gegen die Einrede der Verjährung auch nach 30 Jahren noch erhoben werden könne. Nicht nachvollziehbar ist jedoch, aus welchem Grund das Gericht dann nicht den Beweisangeboten des Klägers nachgegangen ist. Der Kläger hatte einen Zeugen benannt, der im Vorfeld angab Wissenschaftler im Auftrag von Schering bestochen zu haben, damit diese die Unbedenklichkeit von Duogynon attestieren. Weiter wurde beantragt, die Unterlagen aus dem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren heranzuziehen, die derzeit noch im Landesarchiv Berlin unter Verschluss liegen. Aus diesen Akten ergibt sich, dass die Verantwortlichen von Schering die Gefahren kannten, die von Duogynon ausgingen und diese vertuscht haben. Hierin sieht der Kläger einen Verfahrensfehler, denn das Gericht hätte erst prüfen müssen, ob der Treuewidrigkeitseinwand greift. Erst danach hätte das Gericht darüber entscheiden können, ob sich Bayer auf die Einrede der Verjährung berufen kann oder nicht. Der Kläger wartet zunächst die Urteilsbegründung ab und wird dann Rechtsmittel einlegen.