Wir haben uns entschieden den zivilrechtlichen Klageweg wegen des erheblichen Prozessrisikos nicht weiter zu gehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass auch das Berufungsgericht sich nicht mit den inhaltlichen Fragen befassen kann, sondern sich ausschließlich mit der Verjährung befassen muss, ist sehr groß. Wir werden jedoch die Interessen der Geschädigten weiterverfolgen und nunmehr andere Wege gehen. Dazu erfolgen in Kürze weitere Informationen.
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