Es wurde nun eine Haftungsklage eingereicht. D.h. die Bayer AG soll Schmerzensgeld und Schadensersatz im Fall Duogynon leisten.

Die Auskunftsklage (erste Klage seit Juni 2010) läuft weiterhin und wird aufgrund eines Formfehlers momentan vor dem BGH behandelt.

Außerdem ist es gelungen mit Frau Dr. Gal Kontakt aufzunehmen. Diese Ärztin hatte damals vor Primodos gewarnt und weitere Untersuchungen zu diesem Thema durchgeführt.

Nachdem Bayer nicht mit uns reden will… ist wieder ein Besuch der Bayer Hauptversammlung 2012 geplant.