Warum bleibt das BfARM weiterhin untätig und untersucht nicht z.B. die Akten des Berliner Landesarchivs (mehr als 7.000 Seiten)?
Warum beauftragte das BfARM ein Institut mit einer “Duogynon-Studie (2012)”, obwohl der Forschungsleiter der Studie damals zeitgleich Geld von BayerScheringHealthcare bekam?
Ist die “Verjährungsfrage im Fall Duogynon” nicht ein Fehler im Rechtssystem? Wie können diese Fälle verjähren und nicht aufgeklärt werden?
Warum stoppte Schering nach den eigenen besorgniserregenden, nun öffentlich zugänglichen Tierversuchen im Jahre 1969 (Landesarchiv Berlin), nicht den Verkauf von Duoygnon?
Warum wird der franz. Ex-Scheringmitarbeiter (er stellte sich so vor) nicht vorgeladen und zu den von ihm vorgetragenen Bestechungsvorwürfen befragt?
Warum nimmt der BAYER Konzern keine Gesprächsangebote der Duoygnonopfer an?